AGB’s

Allgemeine Geschäftsbedinungen (AGB)

März 2021

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die zwischen Cornelia (Conny) Mertens, Inhaberin Ridersgym (nachstehend Reitlehrerin genannt) und dem Kunden (nachstehend Reiter oder Kunde genannt) abgeschlossenen Verträge über die Erteilung von Reitunterricht, die Durchführung von Reitkursen und Seminaren, sowie über den Beritt von Pferden (nachstehend „Reiteinheit” genannt).

§ 2 Durchführung des Reitunterrichts

Der Reitunterricht findet ausschließlich auf dem Pferd des Kunden, sowie auf der von ihm benannten Reitanlage statt. Die Reiteinheit beginnt mit der Anwesenheit der Reitlehrerin.

Die Reitlehrerin hat beim Reitunterricht die Weisungsbefugnis. Das Reiten wird bei Zuwiderhandeln untersagt.

Die Reitlehrerin entscheidet unter Berücksichtigung der reiterlichen sowie gesundheitlichen Aspekte über die Einstufung des Kunden sowie über die Inhalte der Reiteinheit.

Der Kunde trägt dafür Sorge, dass sein Pferd zu Beginn der Reitstunde geputzt und in artgerechter Weise gezäumt und gesattelt, oder nach Absprache für Longe, Arbeit an der Hand oder ähnliches ausgerüstet ist.

§ 3 Ausrüstung

Jeder Reiter, der an den Reitstunden teilnimmt, hat einen Reithelm zu tragen. Der Reiter muss entsprechende Reitkleidung tragen. Der Helm muss so auf dem Kopf sitzen, dass dieser nicht rutschen kann.

Eine Reitlehrerversicherung ist vorhanden. Eine Haftung wird nur im Rahmen dieser Versicherung übernommen. Auf Wunsch werden die Bedingungen ausgefolgt bzw. informiert. Jegliche weitere Haftung wird ausgeschlossen. Werden Dritte in irgendeiner Weise geschädigt, tritt die eigene Haftpflichtversicherung in Kraft. Eltern haften für ihre Kinder.

§ 4 Entgelt

Das Entgelt ist vor jeder Reiteinheit in bar zur Zahlung fällig.

Bei Beritt wird ein Vertrag aufgesetzt. Das Entgelt für den kompletten Monat ist im Voraus zu bezahlen.

-Der Preis bestimmt sich nach der jeweils gültigen Preisliste.

-Eine Reiteinheit dauert 30 Minuten

-Die Reiteinheit kann aus Reitunterricht und/oder Theorie bestehen

-Die Reiteinheit wird an dem zwischen der Reitlehrerin und dem Kunden vorab vereinbarten Termin erteilt.

Die Reitlehrerin ist bestrebt, alle Terminwünsche im Interesse sämtlicher Kunden zu koordinieren. Dies setzt auch voraus, dass der Kunde der Reitlehrerin unverzüglich telefonisch informiert, wenn er an der Einhaltung des Termins verhindert ist. Erfolgt diese Information nicht mindestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin, behält sich die Reitlehrerin vor, das volle Entgelt zu berechnen, es sei denn, es wird vom Kunden für gleichwertigen Ersatz gesorgt. Dies gilt auch dann, wenn der Termin wegen Unbenutzbarkeit der Reitanlage abgesagt wird.

Sagt die Reitlehrerin eine Reiteinheit ab, besteht ein Anspruch auf Erstattung des im Voraus entrichteten Entgelts, sofern zwischen den Parteien kein Alternativtermin vereinbart wird.

Gutschein

Es besteht die Möglichkeit einen Gutschein bei Ridersgym Cornelia Mertens für eine Reiteinheit zu erwerben. Die Gültigkeit des Gutscheines besteht auf ein Jahr nach dem Ausstellungsdatum, danach verfällt er und kann auch nicht rückerstattet werden. Eine Barauszahlung ist nicht möglich.

§ 5 Haftung

Die Teilnahme am Reitunterricht erfolgt auf eigene Gefahr. Die Reitlehrerin weist darauf hin, dass sie für Unfälle, die im Zusammenhang mit dem Reitunterricht oder dem Beritt eines Pferdes geschehen, eine Haftung nur insoweit übernimmt, als hierfür Versicherungsschutz besteht bzw. der Schaden auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der Reitlehrerin beruht. Schäden, die durch groben Unfug oder fahrlässigen Umgang entstehen, gehen zu Lasten des Verursachers.

Reiten ist Sport und benötigt eine passende Ausrüstung und eine gewisse Kondition. Pferde sind Fluchttiere, welche oft unerwartet auf etwas (z.B. ein wegfliegender Vogel oder eine unbedachte Bewegung eines Zuschauers, plötzlicher Lärm, usw.) reagieren. Auch ich als Reitlehrerin kann manchmal nicht verhindern, dass das Pferd einen Satz macht oder plötzlich schneller läuft. Sollte ein Reiter jedoch vom Pferd fallen heißt das nicht gleich, dass es zu einer Verletzung kommen muss, aber es kann zu einer Verletzung kommen. Personen die den Reitsport ausüben Reiten auf eigene Gefahr. Eltern haften für Ihre Kinder!

§ 6 Reitkurse:

Aus sicherheitstechnischen Gründen ist das Tragen einer Reitkappe Pflicht. Die Lehrgangsteilnahme erfolgt auf eigene Gefahr.

Die Anmeldung ist gültig mit der gleichzeitigen Zahlung des Kursbeitrages auf das angegebene Konto und dem ausgefüllten Anmeldeformular.

Bei Rücktritt später als 4 Wochen vor Kursbeginn wird die Gebühr nur zurückerstattet, wenn der Kursplatz an einen anderen Teilnehmer vergeben werden kann. (laut Warteliste). Bei Rücktritt verrechnen wir 10% des Kursbeitrages als Bearbeitungsgebühr. Diese wird auch bei Teilnahme eines Ersatzteilnehmers nicht zurückerstattet.

Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass im Schadenfalle jegliche Haftungsansprüche gegenüber dem Ausbilder, dem Organisator, der Ausrüstung oder Stallbetreiber ausgeschlossen sind. Veranstalter und Kursleiter schließen jede Haftung für Schäden aus, sofern sie nicht auf vorsätzlicher oder grober Vertragsverletzung beruhen.

Der Teilnehmer muss den Pferdepass mit gültigem Impfschutz mitführen und frei von ansteckenden Krankheiten sein. Für das Pferd muss eine gültige Haftpflichtversicherung bestehen.

Der Veranstalter kann den Kursort verlegen, wenn ein driftiger Grund vorliegt.

§7 Allgemeine Bestimmungen:

Fotos und Videoaufzeichnungen von anwesenden Personen (im Rahmen des Kurses) dürfen nur nach Zustimmung des Teilnehmers und des Veranstalters veröffentlicht werden!